Mit Abschluss der Jahrgangsstufe III kann die Fachhochschulreife (FHSR) erworben werden, wenn
Für den schulischen Teil der FHSR sind bestimmte Leistungen
nachzuweisen. In den Pflichkernfächern, sowie dem Wahlkernfach und dem Neigungsfach müssen bestimmte Punktzahlen erreicht sein.
Aus der in allen
abzurechnenden Kursen erreichten Notenpunktsumme ergibt sich dann nach
einer Umrechnungstabelle der Notenschnitt der Fachhochschulreife.
Die Fachhochschulreife wird mit Ausnahme von Bayern, Sachsen und Thüringen in allen Bundesländern anerkannt.
Träger des
AbendGymnasiums
vhs Karlsruhe